- Für wen
- Alle, die am Telefon eine KI einsetzen oder einsetzen wollen: als Anrufannahme, für Gesprächsnotizen oder für Zusammenfassungen.
- Was du danach kannst
- Wissen, was die Ansage abdeckt, was sie nicht abdeckt, und welche Fragen du vor dem Start klären solltest.
- Stand
- Oktober 2026
Die Ansage „Hier spricht eine KI“ ist für die Kennzeichnungspflicht da, Mitschrift und Aufzeichnung deckt sie nicht ab. Dass eine kurze Ansage für die Kennzeichnung reicht, ist die Einschätzung eines Softwareanbieters, keine Entscheidung einer Behörde. Was mit dem Gespräch danach passiert, wer es speichert und wer es verarbeitet, ist eine eigene Frage, und die beantwortet die Ansage nicht.
Dieser Beitrag ordnet ein, was veröffentlichte Quellen sagen: eine Kanzlei, ein Softwareanbieter, Pressemitteilungen und ein Urteil. Er ersetzt keine Beratung. Wenn du Gespräche aufzeichnest oder am Telefon mit Gesundheits- oder Mandantendaten zu tun hast, lass das von jemandem prüfen, der dafür zuständig ist.
Warum die Frage gerade jetzt kommt
Die Telekom hat am 8. September 2026 angekündigt, dass Geschäftskunden in ihren Business-Mobil-Tarifen ab dem 5. Oktober 2026 Gespräche per KI zusammenfassen lassen können. Die Funktion heißt „Voice AI Notes Mobile“, schreibt eine Zusammenfassung und legt daraus Aufgaben und Kalendereinträge an. Gedacht ist sie für kleine und mittlere Betriebe.1
Interessant ist eine Bedingung in derselben Mitteilung: Die Funktion darf nur mit vorheriger Einwilligung der Gesprächspartner genutzt werden. Nach dem Versand der Zusammenfassung werden die Inhalte laut Telekom gelöscht.1 Selbst ein großer Anbieter baut die Einwilligung als Bedingung ein, bevor die KI mitschreibt.
Die Sorge ist verbreitet: In einer Bitkom-Umfrage nennen 66 Prozent der Unternehmen, die KI schon nutzen, den Datenschutz als Hemmnis.3 Am Telefon wird das greifbar, weil dort ein Mensch spricht, der vielleicht gar nicht weiß, wer mithört.
Die Ansage: was die KI-Verordnung verlangt
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Nach Absatz 1 müssen Menschen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen.2 Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digitale Omnibus, hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben, die Pflicht aus Absatz 1 aber nicht.2
Für das Telefon heißt das nach Einschätzung des Softwareanbieters CATAMA: Eine kurze Ansage zu Beginn des Gesprächs erfüllt die Pflicht.4 Was genau als Hinweis reicht und was nicht, steht im Beitrag KI kennzeichnen: Was Chatbots, KI-Bilder und KI-Texte offenlegen müssen.
Die Ansage sagt, wer spricht, nicht, was mit dem Gespräch passiert. Wer sie eingebaut hat, ist deshalb mit dem Datenschutz noch nicht fertig.
Ansage, Mitschrift, Aufzeichnung: drei verschiedene Dinge
Am Telefon kann eine KI drei Dinge tun, die sich ähnlich anhören und rechtlich verschieden behandelt werden. Die Gegenüberstellung zeigt, was jeweils passiert und was die Quellen dazu sagen.
Die Aussagen zur Aufzeichnung stammen von CATAMA, einem Softwareanbieter, aus einem Beitrag über KI-Telefonassistenten in Werkstätten. Das ist keine Behörde und keine Kanzlei.4 Ich gebe sie hier wieder, weil sie für die Praxis konkret sind, nicht als eigene Auslegung des Strafgesetzbuchs.
Wer nur ansagt, aber mitschreibt oder aufzeichnet, hat erst den ersten der drei Punkte erledigt. Welche Grundlage für die Mitschrift in deinem Betrieb passt, ob Einwilligung oder etwas anderes, hängt vom Einzelfall ab. Das ist eine Frage für eine Beratung, nicht für diesen Beitrag.
Wer die Daten verarbeitet: Auftragsverarbeitung
Läuft der KI-Telefonassistent bei einem Dienstleister und nicht bei dir selbst, nennt CATAMA zwei Dinge: einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO und den vertraglichen Ausschluss vom Modelltraining.4
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV, ist ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Du brauchst ihn in der Regel, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Der Ausschluss vom Modelltraining heißt: Der Anbieter darf deine Gespräche nicht nutzen, um seine KI weiter zu trainieren.
Schreibt ein Dienstleister die Notiz, gehört nach CATAMA ein Vertrag mit dir dazu. Wie du solche Verträge von allen Dienstleistern einsammelst, ohne den Überblick zu verlieren, steht im Beitrag über AVV und Lieferanten-Onboarding.
Und wenn die KI etwas Falsches sagt?
Die Ansage schützt dich auch nicht vor einer falschen Auskunft. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Antworten eines Chatbots auf einer Website als geschäftliche Handlung seines Betreibers gewertet, „weil dieser hinreichenden Einfluss auf das System hat und es in Gang setzt“.5 Das Urteil des OLG Hamm stützt sich auf das Wettbewerbsrecht, nicht auf die KI-Verordnung.5
Das Urteil betrifft einen Chatbot auf einer Website, nicht das Telefon. Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass du für das, was die KI am Telefon zusagt, genauso einstehen musst. Das ist meine Einschätzung, keine Entscheidung eines Gerichts. Worum es in dem Urteil geht und was du daraus vor dem Start prüfen solltest, steht im Beitrag Wenn dein Chatbot etwas Falsches sagt, hast du es gesagt.
Bevor du startest
Aus den Quellen oben lässt sich eine Liste machen, die du vor dem Start einmal durchgehst. Das ist meine Empfehlung, keine Liste aus einer der Quellen und keine Rechtsberatung.
- Die KI sagt am Anfang jedes Gesprächs, dass sie eine KI ist
- Geklärt, ob das Gespräch nur zusammengefasst oder auch aufgezeichnet wird
- Für Mitschrift und Aufzeichnung eine Grundlage festgelegt und einen deutlichen Hinweis eingebaut
- Mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen
- Vertraglich ausgeschlossen, dass deine Gespräche zum Training genutzt werden
- Gefragt, wann Gesprächsinhalte und Notizen gelöscht werden
- Bei Gesundheits- oder Mandantendaten den Einsatz vorher prüfen lassen
Wenn du eine KI am Telefon planst und die Punkte oben für deinen Betrieb durchgehen willst: Schreib mir, wofür sie gedacht ist. Die rechtliche Prüfung ersetzt das nicht, aber du weißt danach, welche Fragen du deinem Anbieter und deiner Beratung stellen solltest.
Quellen
- 1Telekom: Medieninformation zu KI-Notizen im Geschäftskunden-Telefonat (08.09.2026) · abgerufen am 28.09.2026
- 2itmr-legal: Blogbeitrag zum Digitalen Omnibus (Stand 28.07.2026) · abgerufen am 28.09.2026
- 3Bitkom: Presseinformation zur Studie „KI in der Wirtschaft“ (14.09.2026) · abgerufen am 28.09.2026
- 4CATAMA: Beitrag zu KI-Telefonassistenten in der Werkstatt (27.09.2026) · abgerufen am 28.09.2026
- 5OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, 4 UKl 3/25 (Volltext, NRWE) · abgerufen am 23.09.2026
