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Darf die KI beim Telefonat mithören? Ansage, Mitschrift, Aufzeichnung

Was die Ansage „Hier spricht eine KI“ am Telefon abdeckt, was nicht, und welche Fragen zu Mitschrift, Aufzeichnung und Auftragsverarbeitung du vor dem Start klären solltest. Kein Rechtsrat.

Attila Arndt
Attila Arndt

Triple A Digital, Köln · · 5 Min. Lesezeit

Für wen
Alle, die am Telefon eine KI einsetzen oder einsetzen wollen: als Anrufannahme, für Gesprächsnotizen oder für Zusammenfassungen.
Was du danach kannst
Wissen, was die Ansage abdeckt, was sie nicht abdeckt, und welche Fragen du vor dem Start klären solltest.
Stand
Oktober 2026
Kurz gesagt

Die Ansage „Hier spricht eine KI“ ist für die Kennzeichnungspflicht da, Mitschrift und Aufzeichnung deckt sie nicht ab. Dass eine kurze Ansage für die Kennzeichnung reicht, ist die Einschätzung eines Softwareanbieters, keine Entscheidung einer Behörde. Was mit dem Gespräch danach passiert, wer es speichert und wer es verarbeitet, ist eine eigene Frage, und die beantwortet die Ansage nicht.

Kein Rechtsrat

Dieser Beitrag ordnet ein, was veröffentlichte Quellen sagen: eine Kanzlei, ein Softwareanbieter, Pressemitteilungen und ein Urteil. Er ersetzt keine Beratung. Wenn du Gespräche aufzeichnest oder am Telefon mit Gesundheits- oder Mandantendaten zu tun hast, lass das von jemandem prüfen, der dafür zuständig ist.

Warum die Frage gerade jetzt kommt

Die Telekom hat am 8. September 2026 angekündigt, dass Geschäftskunden in ihren Business-Mobil-Tarifen ab dem 5. Oktober 2026 Gespräche per KI zusammenfassen lassen können. Die Funktion heißt „Voice AI Notes Mobile“, schreibt eine Zusammenfassung und legt daraus Aufgaben und Kalendereinträge an. Gedacht ist sie für kleine und mittlere Betriebe.1

Interessant ist eine Bedingung in derselben Mitteilung: Die Funktion darf nur mit vorheriger Einwilligung der Gesprächspartner genutzt werden. Nach dem Versand der Zusammenfassung werden die Inhalte laut Telekom gelöscht.1 Selbst ein großer Anbieter baut die Einwilligung als Bedingung ein, bevor die KI mitschreibt.

Art. 50 KI-VO
02.08.20262
gilt seit diesem Tag
Telekom
05.10.20261
Start der KI-Gesprächsnotizen
Datenschutz
66 %3
als Hemmnis genannt von Unternehmen, die KI nutzen

Die Sorge ist verbreitet: In einer Bitkom-Umfrage nennen 66 Prozent der Unternehmen, die KI schon nutzen, den Datenschutz als Hemmnis.3 Am Telefon wird das greifbar, weil dort ein Mensch spricht, der vielleicht gar nicht weiß, wer mithört.

Die Ansage: was die KI-Verordnung verlangt

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Nach Absatz 1 müssen Menschen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen.2 Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digitale Omnibus, hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben, die Pflicht aus Absatz 1 aber nicht.2

Für das Telefon heißt das nach Einschätzung des Softwareanbieters CATAMA: Eine kurze Ansage zu Beginn des Gesprächs erfüllt die Pflicht.4 Was genau als Hinweis reicht und was nicht, steht im Beitrag KI kennzeichnen: Was Chatbots, KI-Bilder und KI-Texte offenlegen müssen.

Die Ansage sagt, wer spricht, nicht, was mit dem Gespräch passiert. Wer sie eingebaut hat, ist deshalb mit dem Datenschutz noch nicht fertig.

Ansage, Mitschrift, Aufzeichnung: drei verschiedene Dinge

Am Telefon kann eine KI drei Dinge tun, die sich ähnlich anhören und rechtlich verschieden behandelt werden. Die Gegenüberstellung zeigt, was jeweils passiert und was die Quellen dazu sagen.

Was die KI tut und was dazu gehört
Ansage
Was passiertDie KI sagt zu Beginn, dass hier eine KI spricht.
Was die Quellen dazu sagenDas ist die Pflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Eine kurze Ansage reicht dafür nach Einschätzung von CATAMA.
Mitschrift und Zusammenfassung
Was passiertDie KI verarbeitet den Inhalt des Gesprächs und macht daraus Notizen, Aufgaben oder Termine.
Was die Quellen dazu sagenDie Ansage regelt das nicht. Die Telekom macht ihre Notiz-Funktion von der vorherigen Einwilligung der Gesprächspartner abhängig.
Aufzeichnung
Was passiertDer Ton des Gesprächs wird gespeichert.
Was die Quellen dazu sagenNach CATAMA braucht es dafür eine eigene Rechtsgrundlage und einen deutlichen Hinweis, sonst droht ein Verstoß gegen § 201 StGB.
Zusammengefasst aus der Telekom-Mitteilung (1), itmr-legal (2) und CATAMA (4). Keine Rechtsberatung.

Die Aussagen zur Aufzeichnung stammen von CATAMA, einem Softwareanbieter, aus einem Beitrag über KI-Telefonassistenten in Werkstätten. Das ist keine Behörde und keine Kanzlei.4 Ich gebe sie hier wieder, weil sie für die Praxis konkret sind, nicht als eigene Auslegung des Strafgesetzbuchs.

Wer nur ansagt, aber mitschreibt oder aufzeichnet, hat erst den ersten der drei Punkte erledigt. Welche Grundlage für die Mitschrift in deinem Betrieb passt, ob Einwilligung oder etwas anderes, hängt vom Einzelfall ab. Das ist eine Frage für eine Beratung, nicht für diesen Beitrag.

Wer die Daten verarbeitet: Auftragsverarbeitung

Läuft der KI-Telefonassistent bei einem Dienstleister und nicht bei dir selbst, nennt CATAMA zwei Dinge: einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO und den vertraglichen Ausschluss vom Modelltraining.4

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV, ist ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Du brauchst ihn in der Regel, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Der Ausschluss vom Modelltraining heißt: Der Anbieter darf deine Gespräche nicht nutzen, um seine KI weiter zu trainieren.

Schreibt ein Dienstleister die Notiz, gehört nach CATAMA ein Vertrag mit dir dazu. Wie du solche Verträge von allen Dienstleistern einsammelst, ohne den Überblick zu verlieren, steht im Beitrag über AVV und Lieferanten-Onboarding.

Und wenn die KI etwas Falsches sagt?

Die Ansage schützt dich auch nicht vor einer falschen Auskunft. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Antworten eines Chatbots auf einer Website als geschäftliche Handlung seines Betreibers gewertet, „weil dieser hinreichenden Einfluss auf das System hat und es in Gang setzt“.5 Das Urteil des OLG Hamm stützt sich auf das Wettbewerbsrecht, nicht auf die KI-Verordnung.5

Das Urteil betrifft einen Chatbot auf einer Website, nicht das Telefon. Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass du für das, was die KI am Telefon zusagt, genauso einstehen musst. Das ist meine Einschätzung, keine Entscheidung eines Gerichts. Worum es in dem Urteil geht und was du daraus vor dem Start prüfen solltest, steht im Beitrag Wenn dein Chatbot etwas Falsches sagt, hast du es gesagt.

Bevor du startest

Aus den Quellen oben lässt sich eine Liste machen, die du vor dem Start einmal durchgehst. Das ist meine Empfehlung, keine Liste aus einer der Quellen und keine Rechtsberatung.

Bevor die KI ans Telefon geht
  • Die KI sagt am Anfang jedes Gesprächs, dass sie eine KI ist
  • Geklärt, ob das Gespräch nur zusammengefasst oder auch aufgezeichnet wird
  • Für Mitschrift und Aufzeichnung eine Grundlage festgelegt und einen deutlichen Hinweis eingebaut
  • Mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen
  • Vertraglich ausgeschlossen, dass deine Gespräche zum Training genutzt werden
  • Gefragt, wann Gesprächsinhalte und Notizen gelöscht werden
  • Bei Gesundheits- oder Mandantendaten den Einsatz vorher prüfen lassen
Kontakt

Wenn du eine KI am Telefon planst und die Punkte oben für deinen Betrieb durchgehen willst: Schreib mir, wofür sie gedacht ist. Die rechtliche Prüfung ersetzt das nicht, aber du weißt danach, welche Fragen du deinem Anbieter und deiner Beratung stellen solltest.

Quellen

  1. 1Telekom: Medieninformation zu KI-Notizen im Geschäftskunden-Telefonat (08.09.2026) · abgerufen am 28.09.2026
  2. 2itmr-legal: Blogbeitrag zum Digitalen Omnibus (Stand 28.07.2026) · abgerufen am 28.09.2026
  3. 3Bitkom: Presseinformation zur Studie „KI in der Wirtschaft“ (14.09.2026) · abgerufen am 28.09.2026
  4. 4CATAMA: Beitrag zu KI-Telefonassistenten in der Werkstatt (27.09.2026) · abgerufen am 28.09.2026
  5. 5OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, 4 UKl 3/25 (Volltext, NRWE) · abgerufen am 23.09.2026
Fragen dazu

Kurz beantwortet

Reicht die Ansage „Hier spricht eine KI“ auch für die Aufzeichnung des Gesprächs?

Nach der Einschätzung des Softwareanbieters CATAMA nicht. Die kurze Ansage zu Gesprächsbeginn erfüllt danach die Pflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer das Gespräch aufzeichnet, braucht aber eine eigene Rechtsgrundlage und einen deutlichen Hinweis, sonst droht ein Verstoß gegen § 201 StGB. Das ist eine Einordnung aus veröffentlichten Quellen, keine Rechtsberatung.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag, wenn die KI nur Notizen macht?

CATAMA nennt für KI-Telefonassistenten einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO und den vertraglichen Ausschluss vom Modelltraining. Ein solcher Vertrag regelt, wie ein Dienstleister Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Ob er in deinem Fall nötig ist, hängt davon ab, wer die Gespräche verarbeitet; lass das im Zweifel prüfen.


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Attila Arndt

Attila Arndt · Triple A Digital, Köln

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